IMPROVE MUSIKUNTERRICHT

Backstage

Nutzungsbedingungen

Stand: April 2026 | Improve Musikunterricht, Andres & Günnewig GbR

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Web-Applikation Improve Backstage (backstage.improve-musikunterricht.de), betrieben von Improve Musikunterricht, Andres & Günnewig GbR, Paul-Niessenstr. 58, 50969 Köln (nachfolgend "Improve").

Durch die Registrierung oder Nutzung der Plattform erklären sich Nutzer*innen mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Leistungsbeschreibung

Improve Backstage ist eine Verwaltungsplattform für privaten Musikunterricht. Sie ermöglicht:

  • Vermittlung von Schüler*innen an Lehrer*innen
  • Verwaltung von Unterrichtskarten (5er- und 10er-Karten)
  • Rechnungserstellung und -versand
  • Provisionsabrechnung
  • Unterrichtsnotizen und Terminplanung
  • Empfehlungsprogramm

3. Besondere Bedingungen für Lehrer*innen

3.1 Rechtsverhältnis

Lehrer*innen sind selbstständige Freiberufler*innen. Durch die Nutzung von Improve Backstage wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Lehrer*innen sind für ihre eigene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation selbst verantwortlich.

3.2 Vermittlungsprovision

Für Schüler*innen, die über Improve vermittelt werden, fällt eine Vermittlungsprovision an. Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweils gültigen Preistabelle und wird über die ersten Unterrichtskarten abgezahlt:

  • 5er-Karten: Provision verteilt auf 3 Karten
  • 10er-Karten: Provision verteilt auf 2 Karten
  • Danach unterrichten Lehrer*innen provisionsfrei

Die Gesamtprovision bleibt gleich, unabhängig davon ob zwischen Kartentypen gewechselt wird. Bei einem Kartenwechsel wird die Restprovision dynamisch berechnet, wobei der Mindeststundenlohn der jeweiligen Preistabelle nicht unterschritten wird.

3.3 Externe Schüler*innen

Lehrer*innen können auch Schüler*innen in der Plattform verwalten, die nicht über Improve vermittelt wurden (externe Schüler*innen). Für diese fällt keine Provision an.

3.4 Rechnungsstellung

Lehrer*innen stellen Rechnungen eigenständig über die Plattform. Die eingegebenen Rechnungsdaten (Adresse, Steuernummer, Bankverbindung) werden zur PDF-Erstellung verwendet. Lehrer*innen sind für die Richtigkeit ihrer Rechnungsangaben selbst verantwortlich.

3.5 Provisionsabrechnung

Wenn Lehrer*innen den Zahlungseingang einer Karte bestätigen, wird automatisch eine Provisionsrechnung als Entwurf im Admin-Postausgang erstellt. Improve stellt daraufhin die Provisionsrechnung an die Lehrer*in.

3.6 Freischaltung

Neue Lehrer*innen-Konten müssen nach der Registrierung durch Improve freigeschaltet werden.

4. Besondere Bedingungen für Schüler*innen

4.1 Zugang

Schüler*innen-Konten werden durch Lehrer*innen oder den Admin erstellt. Eine Selbstregistrierung für Schüler*innen ist nicht vorgesehen.

4.2 Unterrichtskarten

Unterrichtskarten haben eine begrenzte Gültigkeit:

  • 10er-Karten: 1 Jahr ab der ersten Unterrichtseinheit
  • 5er-Karten: 6 Monate ab der ersten Unterrichtseinheit

Nach Ablauf verfallen ungenutzte Einheiten. Die Gültigkeit beginnt erst mit der ersten eingetragenen Unterrichtseinheit, nicht mit dem Kaufdatum.

4.3 Empfehlungsprogramm

Schüler*innen erhalten einen persönlichen Empfehlungscode. Wird dieser von einer neuen Person bei Unterrichtsbeginn angegeben, erhalten beide Seiten 5% Rabatt auf die nächste Karte (max. 50%). Der Rabatt wird von Improve getragen.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Verfügbarkeit

Improve bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu vorübergehenden Ausfällen führen.

5.2 Kontolöschung

Nutzer*innen können jederzeit die Löschung ihres Kontos verlangen (mail@improve-musikunterricht.de). Rechnungsdaten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) und können erst danach gelöscht werden.

5.3 Änderungen

Improve behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden über die Plattform bekanntgegeben. Bei wesentlichen Änderungen werden Nutzer*innen per E-Mail informiert.

5.4 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.